Entscheidungen zitieren stets Gesetze, Paragraphen oder andere Urteile, die für das Urteil relevant sind. Unsere neue Verlinkungsfunktionalität erkennt diese juristischen Dokumente im Text und verlinkt direkt zu diesen Dokumenten. Aus einem simplen Text wird so ein Web-Dokument, in dem der Benutzer z.B. von der Entscheidung zum Paragraphen und zurück navigieren kann.
Die folgenden Arten von Links werden bereitgestellt:
- Links zu Gesetzen – Beispiel: … nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz
- Links zu Paragraphen – Beispiel: Der Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ist unzulässig
- Links zu Entscheidungen: Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juli 2017 – 2 BvR 2003/14
Der folgende Screenshot zeigt, wie nützlich die neue Funktionalität ist:
Hier ein Beispiel-Dokument: BAG 26.04.2018 – 8 AZN 974/17